CareLit Fachartikel
Zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei einem möglichen Vorliegen eines gemeinsamen Betriebs KSchG § 1, § 23; BGB § 193, § 622 Abs. 3
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 5 · S. 329 bis 340
Dokument
160039
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen dann auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel mehrerer Unternehmen für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat betriebsbezogen gesteuert wird.
Schlagworte
TAGESPFLEGE
UNTERNEHMEN
BETRIEB
ARBEITNEHMER
KÜNDIGUNG
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
FÜHRUNG
BELEGSCHAFT
LÖSUNGEN
GESELLSCHAFTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
NAMEN
UNTERLAGEN
STELLENBESCHREIBUNG
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