CareLit Fachartikel

Zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei einem möglichen Vorliegen eines gemeinsamen Betriebs KSchG § 1, § 23; BGB § 193, § 622 Abs. 3

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 5 · S. 329 bis 340

Dokument
160039
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
329 bis 340
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen dann auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel mehrerer Unternehmen für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat betriebsbezogen gesteuert wird.

Schlagworte

TAGESPFLEGE UNTERNEHMEN BETRIEB ARBEITNEHMER KÜNDIGUNG URTEIL RECHTSPRECHUNG FÜHRUNG BELEGSCHAFT LÖSUNGEN GESELLSCHAFTEN ARBEITSVERHÄLTNIS NAMEN UNTERLAGEN STELLENBESCHREIBUNG INTERNET