CareLit Fachartikel

Abgrenzung einer Maßnahme der Ausbildung von einer Weiterbildungsmaßnahme

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 5 · S. 341 bis 346

Dokument
160040
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
341 bis 346
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Leistungsträger kann Leistungen zur beruf-lichen Weiterbildung im Sinne von § 11 SGB III a. F. als Leistungen nach dem Sechsten Ab-schnitt des Vierten Kapitels des SGB III - nicht aber berufliche Ausbildungsleistungen im Sinne von § 60 SGB III a. F. , die im Fünften Abschnitt des Vierten Kapitels des SGB III geregelt und damit nicht von § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II erfasst waren - als Eingliederungsmaßnahme gewähren.

Schlagworte

AUSBILDUNG KRANKENPFLEGEHELFER WEITERBILDUNG ALTENPFLEGEHELFER UMSCHULUNG LEISTUNGSTRÄGER RECHTSPRECHUNG EIGNUNG BERUFE ARBEIT DRUCK VERHALTEN ES BEURTEILUNG WOHNUNG BERUFSAUSBILDUNG