CareLit Fachartikel
Abgrenzung einer Maßnahme der Ausbildung von einer Weiterbildungsmaßnahme
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 5 · S. 341 bis 346
Dokument
160040
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Leistungsträger kann Leistungen zur beruf-lichen Weiterbildung im Sinne von § 11 SGB III a. F. als Leistungen nach dem Sechsten Ab-schnitt des Vierten Kapitels des SGB III - nicht aber berufliche Ausbildungsleistungen im Sinne von § 60 SGB III a. F. , die im Fünften Abschnitt des Vierten Kapitels des SGB III geregelt und damit nicht von § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II erfasst waren - als Eingliederungsmaßnahme gewähren.
Schlagworte
AUSBILDUNG
KRANKENPFLEGEHELFER
WEITERBILDUNG
ALTENPFLEGEHELFER
UMSCHULUNG
LEISTUNGSTRÄGER
RECHTSPRECHUNG
EIGNUNG
BERUFE
ARBEIT
DRUCK
VERHALTEN
ES
BEURTEILUNG
WOHNUNG
BERUFSAUSBILDUNG