CareLit Fachartikel

Infektionshygienische Leistungen einer »Hygienefachkraft« als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen

PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 5 · S. 353 bis 360

Dokument
160042
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
353 bis 360
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Mit dem AmtshilfeRLUmsG wurde § 4 Nr. 14 Buchst, e UStG eingeführt. Nach dieser Vorschrift sind seit 01.07.2013 die zur Verhütung von nosokomialen Infektionen und zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, erbrachten Leistungen eines Arztes oder einer Hygienefachkraft an die in § 4 Nr. 14 Buchst, a, b und d UStG genannten Einrichtungen steuerfrei, die diesen dazu dienen, ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungs-gemäß unter Beachtung der nach dem IfSG und den Rechtsverordnungen der Länder nach § 23 Abs. 8 IfSG bestehenden Verpflichtungen zu erbringen.

Schlagworte

HYGIENEFACHKRAFT TÄTIGKEIT KRANKENHAUSHYGIENE RICHTLINIE ENTSCHEIDUNG GESUNDHEITSAMT KRANKENHÄUSER PFLEGEHEIME ZAHNÄRZTE ES BERATUNG FORTBILDUNG DOKUMENTATION PATIENTEN SCHREIBEN MENSCHEN