Infektionshygienische Leistungen einer »Hygienefachkraft« als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen
PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 5 · S. 353 bis 360
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem AmtshilfeRLUmsG wurde § 4 Nr. 14 Buchst, e UStG eingeführt. Nach dieser Vorschrift sind seit 01.07.2013 die zur Verhütung von nosokomialen Infektionen und zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, erbrachten Leistungen eines Arztes oder einer Hygienefachkraft an die in § 4 Nr. 14 Buchst, a, b und d UStG genannten Einrichtungen steuerfrei, die diesen dazu dienen, ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungs-gemäß unter Beachtung der nach dem IfSG und den Rechtsverordnungen der Länder nach § 23 Abs. 8 IfSG bestehenden Verpflichtungen zu erbringen.