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Die Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten am Beispiel derortsgebundenen Heilmittel

Lippert, H.-D.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 6 · S. 289 bis 292

Dokument
160076
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Lippert, H.-D.;
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
289 bis 292
Erschienen: 2015-06-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Weil ihnen eine heilende Wirkung zugeschrieben wird, wurden die Substanzen und Medien, die zur Anwendung kamen (und noch kommen) rechtlich als Arzneimittel angesehen. Damit galten für den Umgang mit ihnen die arzneimittelrechtlichen Vorschriften. Demzufolge verfügten die Einrichtungen, die sie förderten und anwendeten über eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL GESETZ MEDIZINPRODUKT MEDIZINPRODUKTEGESETZ WIRKUNG VORSCHRIFTEN PRAXIS DEUTSCHLAND ZULASSUNG WASSER PATIENTEN KURORTE ES SOFTWARE MENSCHEN RECHTSPRECHUNG