Abgrenzung Arzneimittel/diätetisches Lebensmittel (Melatonin) AMG § 2 I Nr. 2a; DiätV § 1 IVa; VO EG 1924/2006
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 6 · S. 305 bis 309
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Produkt ist nicht schon deshalb als Funktionsarzneimittel einzustufen, weil es einen Stoff enthält, der pharmakologisch wirkt, und angewendet wird, um die physiologischen Funktionen zu beeinflussen. Die weit gefasste Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 Nr. 2 2a) AMG ist gerade zur Abgrenzung von Lebensund Nahrungsergänzungsmitteln von Arzneimitteln einschränkend auszulegen. Die Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein Funktionsarzneimittel ist, ist von Fall zu Fall zu treffen; dabei sind alle Merkmale des Erzeugnisses zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere seine Zusammensetzung, die Modalitäten seines Gebrauch…