Bestimmung der Beeehr von Antragstellern im Feststel-lungsverfahren von Behinderungen nach dem SGBIX
Löbner, A.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 6 · S. 101 bis 106
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der verwaltungspraktischen Arbeit im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von Behinderungen nach §§2, 69 Neuntes Buch - Sozialgesetzbuch (SGB IX) taucht immer wieder, mit sozusagen »latenter Vehemenz, die Frage nach der Bestimmung des Begehrens des Antragstellers auf. Ob sich diese Frage im Rahmen der Unterscheidung zwischen voller Abhilfe und Teil-abhilfe oder im Rahmen der Kostenentscheidung, und hier insbesondere bei einer vorzunehmenden Kostenquotelung, stellt, ist letztlich gleich; stellt sich doch die tatsächliche Beurteilung recht häufig bei beiden Kernbereichen der Problematik als diffizil dar.