KSchG § l) AGG §§ 1 und 8; BGB § 241 Abs. 2 Behinderter Arbeitnehmer - Fehlende behinde-rungsgerechte Einsatzmöglichkeit - Pflicht des Arbeitgebers zu angemessenen Vorkehrungen
Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 6 · S. 116 bis 120
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte betreibt eine Leichtmetallgießerei. Sie stellte den Kläger zum 3. 7.2006 als Schweißer ein. Der Arbeitsvertrag ermöglicht die Übertragung anderer zumutbarer Tätigkeiten. Am 28.9.2009 verlor der Kläger bei einem Arbeitsunfall den Zeigefinger der rechten Hand. Er war bis April 2010 arbeitsunfähig und wurde in der Zeit danach überwiegend im Bereich Qualitätssicherung eingesetzt. Bei Bedarf wurde er aber zu Schweißarbeiten herangezogen, auch für mehr als ganz kurze Einsätze. Mit Schreiben vom 30.4.2013 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30.6.2013. Am 31.7.2014 beendete ein Schweißer angesichts des Err…