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KSchG § l) AGG §§ 1 und 8; BGB § 241 Abs. 2 Behinderter Arbeitnehmer - Fehlende behinde-rungsgerechte Einsatzmöglichkeit - Pflicht des Arbeitgebers zu angemessenen Vorkehrungen

Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 6 · S. 116 bis 120

Dokument
160139
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
116 bis 120
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die Beklagte betreibt eine Leichtmetallgießerei. Sie stellte den Kläger zum 3. 7.2006 als Schweißer ein. Der Arbeitsvertrag ermöglicht die Übertragung anderer zumutbarer Tätigkeiten. Am 28.9.2009 verlor der Kläger bei einem Arbeitsunfall den Zeigefinger der rechten Hand. Er war bis April 2010 arbeitsunfähig und wurde in der Zeit danach überwiegend im Bereich Qualitätssicherung eingesetzt. Bei Bedarf wurde er aber zu Schweißarbeiten herangezogen, auch für mehr als ganz kurze Einsätze. Mit Schreiben vom 30.4.2013 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30.6.2013. Am 31.7.2014 beendete ein Schweißer angesichts des Err…

Schlagworte

ARBEITSPLATZ BEHINDERUNG KÜNDIGUNG TÄTIGKEIT ARBEITNEHMER ARBEITGEBER MENSCHEN PROGNOSE HAND ZEIT SCHREIBEN QUALITÄTSKONTROLLE ARBEITSBELASTUNG RECHTSPRECHUNG ES ARBEITSVERHÄLTNIS