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Stufenaufstieg nach dem TV-Arzte/VKA - Auf-stieg von Oberärzten in die Stufe 3 der Ent-geltgruppe III TV-Ärzte/VKA §19 Abs. 1 Buchst c, §20 Abs. 2, Abs. 5; TVÜ-Ärzte/VKA§6Abs.2

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 6 · S. 320 bis 322

Dokument
160142
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
320 bis 322
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die gemäß §19 Abs.l Buchst, c TV-Ärzte/VKA erforderliche Laufzeit für den Aufstieg in die Stufe 3 der Entgeltgruppe III des TV-Ärzte/VKA von grundsätzlich sechs Jahren oberärztlicher Tätigkeit begann frühestens mit dem 1.8.2006. Vor dem 1.8.2006 zurückgelegte Beschäftigungszeiten sind auf die Stufenlaufzeit nicht anzurechnen. Die Stufe 2 konnte damit frühestens am 1.8.2009, die Stufe 3 am 1.8.2012 erreicht werden, wenn nicht der Arbeitgeber die Stufenlaufzeit gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte/VKA verkürzte oder eine Vorweggewährung von Stufen gem. §20 Abs. 5 TV-Ärzte/VKA erfolgte.

Schlagworte

TÄTIGKEIT ZEIT ARBEITGEBER ARCHIV GRUPPE RECHT SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG HÖHE BELOHNUNG Zeitschrift für Tarifrecht München