Neuer Pflegebegriff gibt keine Hinweise zur notwendigen Personalausstattung
Mauel, H.; · bpa Magazin, Mannheim · 2015 · Heft 5 · S. 15 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die personelle Ausstattung eines Pflegeheims ist in Verträgen auf Landesebene zwischen Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und dem einzelnen Pflegeheim geregelt. Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es bei gleichen Anforderungen an die Pflege und Betreuung jedoch erhebliche Unterschiede. Können sich in Bayern etwa 41 Mitarbeiter um 100 Bewohner eines Pflegeheims kümmern, müssen diese Aufgaben in Brandenburg von etwa 31 Mitarbeitern erbracht werden. In allen 16 Bundesländern beträgt der Anteil der Fachkräfte ca. 50 Prozent. Ein besonders interessanter Teilaspekt dabei ist, dass ausgerechnet die Bundesländer, we…