CareLit Fachartikel

Sind Doppelzimmer für Kurzzeitpflegeund Langzeitpflegebewohner zulässig?

Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2015 · Heft 7 · S. 46

Dokument
160242
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 6
Seiten
46
Erschienen: 2015-07-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine gemeinsame Unterbringung von Langzeitpflegebewohnern und Kurzzeitpflegegästen in einem Zweibettzimmer bei eingestreuter Kurzzeitpflege zulässig ist. Das Gericht hat diese Frage bejaht.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG KRANKENZIMMER KURZZEITPFLEGE GERICHT HEIMAUFSICHT URTEIL MENSCHEN PRIVATSPHÄRE Health & Care Management Bad Wörishofen