CareLit Fachartikel
Sind Doppelzimmer für Kurzzeitpflegeund Langzeitpflegebewohner zulässig?
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2015 · Heft 7 · S. 46
Dokument
160242
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine gemeinsame Unterbringung von Langzeitpflegebewohnern und Kurzzeitpflegegästen in einem Zweibettzimmer bei eingestreuter Kurzzeitpflege zulässig ist. Das Gericht hat diese Frage bejaht.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
KRANKENZIMMER
KURZZEITPFLEGE
GERICHT
HEIMAUFSICHT
URTEIL
MENSCHEN
PRIVATSPHÄRE
Health & Care Management
Bad Wörishofen