Vorschriften zur Speicherung, Verwaltung und Herausgabe von Spenderdaten bei künstlicher Befruchtung - die Rechtslage in den Niederlanden
Hilland, U.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2015 · Heft 6 · S. 92 bis 94
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Kontext kommt der Samenspende durch einen Dritten, der sog. donogenen Insemination, als einer Form der anerkannten Kinderwunschbehandlung besondere Bedeutung zu, bei der biologische (genetische) und rechtliche Vaterschaft typischerweise (erwünscht) auseinanderfallen. Der parlamentarische Gesetzgeber hat auch ein Vierteljahrhundert nach der Entscheidung des BVerfG keine grundlegende Ausgestaltung dazu vorgenommen, wie der Vorenthaltung erlangbarer Informationen suffizient entgegengewirkt werden könnte. Dass darüber hinaus abstammungs-, familien-, Unterhaltsund erbrechtliche Fragen in der Beziehung zwisc…