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Vorschriften zur Speicherung, Verwaltung und Herausgabe von Spenderdaten bei künstlicher Befruchtung - die Rechtslage in den Niederlanden

Hilland, U.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2015 · Heft 6 · S. 92 bis 94

Dokument
160260
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Hilland, U.;
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 5
Seiten
92 bis 94
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

In diesem Kontext kommt der Samenspende durch einen Dritten, der sog. donogenen Insemination, als einer Form der anerkannten Kinderwunschbehandlung besondere Bedeutung zu, bei der biologische (genetische) und rechtliche Vaterschaft typischerweise (erwünscht) auseinanderfallen. Der parlamentarische Gesetzgeber hat auch ein Vierteljahrhundert nach der Entscheidung des BVerfG keine grundlegende Ausgestaltung dazu vorgenommen, wie der Vorenthaltung erlangbarer Informationen suffizient entgegengewirkt werden könnte. Dass darüber hinaus abstammungs-, familien-, Unterhaltsund erbrechtliche Fragen in der Beziehung zwisc…

Schlagworte

RECHT THERAPIE DOKUMENTATION GESETZ KOSTEN VORSCHRIFTEN INSEMINATION VATERSCHAFT MENSCHEN SICHERHEIT ZELLEN RICHTLINIE GEWEBE KEIMZELLEN GYNÄKOLOGIE GEBURTSHILFE