Ermittlung des gewöhnlichen Lebensmittelpunkts bei der Erbringung von Sachleistungen an Unionsbürger Verordnung (EG) Nr. 883/2004
Gesundheit und Pflege, Köln · 2015 · Heft 6 · S. 98 bis 100
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 1 Buchst, j und k der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ist dahin auszulegen, dass für die Zwecke von Art. 19 Abs. 1 oder Art. 20 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung davon auszugehen ist, dass ein Unionsbürger, der in einem ersten Mitgliedstaat wohnhaft war und während eines Urlaubs in einem zweiten Mitgliedstaat plötzlich schwer erkrankt und wegen dieser Erkrankung und der Verfügbarkeit einer spezialisierten medizinischen Behandlung in der Nähe des Orts, an dem er lebt, gezwungen ist, für einen Zeitraum von…