CareLit Fachartikel

Zur Haftung bei fehlerhaften Produkten, insbesondere bei Austausch von erzschrittmachern und implantierbaren Cardioverten Defibrillatoren Richtlinie EWG 85/374

Gesundheit und Pflege, Köln · 2015 · Heft 6 · S. 100 bis 102

Dokument
160262
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 5
Seiten
100 bis 102
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. 7. 1985 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte ist dahin auszulegen, dass ein Produkt, das zu einer Gruppe oder Produktionsserie von Produkten wie Herzschrittmachern und implantierbaren Cardioverten Defibrillatoren gehört, bei denen ein potenzieller Fehler festgestellt wurde, als fehlerhaft eingestuft werden kann, ohne dass der Fehler bei diesem Produkt festgestellt zu werden braucht.

Schlagworte

HERZSCHRITTMACHER RICHTLINIE SICHERHEIT MEDIZINTECHNIK MEDIZINPRODUKT GRUPPE DEFIBRILLATOREN TOD ES BOSTON EUROPA DEUTSCHLAND SCHREIBEN TELEMETRIE PATIENTEN BEURTEILUNG