CareLit Fachartikel

Unterlassener Hinweis auf erforderliche diagnostische Maßnahme und deren Dringlichkeit BGB §§ 249, 280, 611, 823

Gesundheit und Pflege, Köln · 2015 · Heft 6 · S. 118 bis 119

Dokument
160269
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 5
Seiten
118 bis 119
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Der Ehemann der Klägerin zu 1) und Vater des Klägers zu 2) war seit 1993 Patient bei dem Beklagten, einem Internisten. Von Juli bis November 2007 suchte der Patient den Beklagten mehrfach auf. Dabei wurde u. a. auch ein EKG, eine Echokardiographie und ein Belastungs-EKG durchgeführt. Der Beklagte notierte am 14. 8. 2007 in seiner Dokumentation: »Beratung: Bei Ergobefund, LZ-EKG bei V. a. intermitt. AA empfohlen. Ggf. Vorstellung in X zum Cardio MRT/Coro wobei Patient diesbezüglich jedoch vorerst abwarten möchte. « Im April 2008 nahm der Beklagte beim Patienten wegen Belastungsdyspnoe und Druck im Oberbauch ein E…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF PATIENT BEHANDLUNGSFEHLER DOKUMENTATION EKG RECHTSPRECHUNG KAUSALITÄT ECHOKARDIOGRAPHIE BERATUNG PATIENTEN DRUCK KARDIOLOGEN ZEIT RISIKOFAKTOREN HYPERTONIE ADIPOSITAS