TRGS 525 - Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung - Technische Regeln für Gefahrstoffe
Tilkes, F.; · Krankenhaus-Hygiene + Infektionsverhütung, Heidelberg · 2015 · Heft 6 · S. 89 bis 93
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diese werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach der Gefahrstoffverordnung im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Die TRGS 525 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und die gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.