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TRGS 525 - Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung - Technische Regeln für Gefahrstoffe

Tilkes, F.; · Krankenhaus-Hygiene + Infektionsverhütung, Heidelberg · 2015 · Heft 6 · S. 89 bis 93

Dokument
160352
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus-Hygiene + Infektionsverhütung, Heidelberg
Autor:innen
Tilkes, F.;
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
89 bis 93
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
0720-3373
DOI

Zusammenfassung

Diese werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach der Gefahrstoffverordnung im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Die TRGS 525 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und die gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Schlagworte

ARBEITGEBER DESINFEKTION TECHNIK DESINFEKTIONSMITTEL ARZNEIMITTEL ENTSORGUNG ARBEITSMEDIZIN SICHERHEIT PATIENTEN VETERINÄRMEDIZIN APOTHEKEN KRANKENTRANSPORT ANTIKÖRPER ANÄSTHESIE PYROLYSE LITERATUR