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Genehmisungsfiktion gemäß § 13a SGB V für eine ambulante Liposuktion SG Gelsenkirchen vom 5. 2. 2015 (S 17 KR 524/14)

Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 7 · S. 176 bis 177

Dokument
160428
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
176 bis 177
Erschienen: 2015-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Fiktion der Genehmigung der Leistungsbereehtigung schließt die nachträgliche, das heißt außerhalb der Frist erfolgende, Prüfung der Klägerin wirksam mit allen Einwendungen (wie beispielsweise der Frage, ob es sich um eine neue Vn-tersuchungsund Behandlungsmethode handelt und ob diese Leistung erforderlich im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist) aus. Nur auf diese Weise kann der Wunsch des Gesetzgebers, generalpräventiv die Zügigkeit des Verwaltungsverfahrens zu verbessern, umgesetzt werden. Dieses Ziel würde ins Leere laufen, könnte die Genehmigungsfiktion durch eine (außerhalb der Frist erfolgende) nacht…

Schlagworte

KRANKENKASSE LEISTUNG ENTSCHEIDUNG GESETZ RECHTSPRECHUNG THERAPIE INTENTION ESSEN Rechtsdepesche Köln