Genehmisungsfiktion gemäß § 13a SGB V für eine ambulante Liposuktion SG Gelsenkirchen vom 5. 2. 2015 (S 17 KR 524/14)
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 7 · S. 176 bis 177
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Fiktion der Genehmigung der Leistungsbereehtigung schließt die nachträgliche, das heißt außerhalb der Frist erfolgende, Prüfung der Klägerin wirksam mit allen Einwendungen (wie beispielsweise der Frage, ob es sich um eine neue Vn-tersuchungsund Behandlungsmethode handelt und ob diese Leistung erforderlich im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist) aus. Nur auf diese Weise kann der Wunsch des Gesetzgebers, generalpräventiv die Zügigkeit des Verwaltungsverfahrens zu verbessern, umgesetzt werden. Dieses Ziel würde ins Leere laufen, könnte die Genehmigungsfiktion durch eine (außerhalb der Frist erfolgende) nacht…