CareLit Fachartikel
Weiterzahlung von Verletztengeld - Zur Feststellung eines Arbeitsunfalls SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3, § 6, § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 6 · S. 391 bis 400
Dokument
160557
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist bei der J. als Altenpflegerin beschäftigt. Sie unternahm am 10.01.2010 während ihrer Rufbereitschaft einen Spaziergang mit ihrem Hund. Beim Überqueren einer Straße klingelte das ihr überlassene Rufbereitschaftshandy. Die Klägerin, die aufgrund ihrer Tätigkeit zur Entgegennahme der auf diesem Handy eingehenden Anrufe verpflichtet ist, nahm das Telefonat an. Kurz nach Beginn des Telefonats, mit dem ein Pflegetermin abgesagt werden sollte, übersah die Klägerin eine schneebedeckte Bordsteinkante. Sie stürzte und zog sich dabei eine Knöchelfraktur zu.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
RECHTSPRECHUNG
BEREITSCHAFTSDIENST
UNFALLVERSICHERUNG
ARBEITSFÄHIGKEIT
SCHNEE
FUSSKNÖCHEL
ALTENPFLEGE
VERSICHERUNGSSCHUTZ
RISIKO
ES
BEURTEILUNG
PERSONEN
ARBEITSUNFÄLLE
TOD