CareLit Fachartikel

Weiterzahlung von Verletztengeld - Zur Feststellung eines Arbeitsunfalls SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3, § 6, § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 6 · S. 391 bis 400

Dokument
160557
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
391 bis 400
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist bei der J. als Altenpflegerin beschäftigt. Sie unternahm am 10.01.2010 während ihrer Rufbereitschaft einen Spaziergang mit ihrem Hund. Beim Überqueren einer Straße klingelte das ihr überlassene Rufbereitschaftshandy. Die Klägerin, die aufgrund ihrer Tätigkeit zur Entgegennahme der auf diesem Handy eingehenden Anrufe verpflichtet ist, nahm das Telefonat an. Kurz nach Beginn des Telefonats, mit dem ein Pflegetermin abgesagt werden sollte, übersah die Klägerin eine schneebedeckte Bordsteinkante. Sie stürzte und zog sich dabei eine Knöchelfraktur zu.

Schlagworte

TÄTIGKEIT ARBEITSUNFÄHIGKEIT RECHTSPRECHUNG BEREITSCHAFTSDIENST UNFALLVERSICHERUNG ARBEITSFÄHIGKEIT SCHNEE FUSSKNÖCHEL ALTENPFLEGE VERSICHERUNGSSCHUTZ RISIKO ES BEURTEILUNG PERSONEN ARBEITSUNFÄLLE TOD