CareLit Fachartikel
Steuerfreiheit von Umsätzen eines ambulanten Pflegedienstes aus 24-Stunden-Pflege
PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 6 · S. 419 bis 430
Dokument
160560
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
War also der Umsatz zu mindestens 40 % durch Zahlungen der Krankenund Pflegekassen oder des Trägers der Sozialhilfe geleistet worden, so bestand Umsatzsteuerfreiheit. Wurde diese Schwelle nicht erreicht, etwa weil der betreffende ambulante Pflegedienst vorrangig Privatzahler oder solche mit einem Anspruch auf Beihilfe (vor allem solche der Beamtenversorgung) pflegte, so bestand keine Umsatzsteuerfreiheit. Mit dem Effekt, dass sich die Leistungserbringung um die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19% verteuerte.
Schlagworte
URTEIL
EINRICHTUNG
UNTERNEHMEN
RECHTSPRECHUNG
KOSTEN
PFLEGESTUFE
CHARAKTER
VERTRÄGE
PERSONEN
HÖHE
ES
KRANKENPFLEGE
SCHWELLENWERTE
DRUCK
SOZIALFÜRSORGE
RICHTLINIE