CareLit Fachartikel

Steuerfreiheit von Umsätzen eines ambulanten Pflegedienstes aus 24-Stunden-Pflege

PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 6 · S. 419 bis 430

Dokument
160560
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
419 bis 430
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

War also der Umsatz zu mindestens 40 % durch Zahlungen der Krankenund Pflegekassen oder des Trägers der Sozialhilfe geleistet worden, so bestand Umsatzsteuerfreiheit. Wurde diese Schwelle nicht erreicht, etwa weil der betreffende ambulante Pflegedienst vorrangig Privatzahler oder solche mit einem Anspruch auf Beihilfe (vor allem solche der Beamtenversorgung) pflegte, so bestand keine Umsatzsteuerfreiheit. Mit dem Effekt, dass sich die Leistungserbringung um die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19% verteuerte.

Schlagworte

URTEIL EINRICHTUNG UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG KOSTEN PFLEGESTUFE CHARAKTER VERTRÄGE PERSONEN HÖHE ES KRANKENPFLEGE SCHWELLENWERTE DRUCK SOZIALFÜRSORGE RICHTLINIE