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Zusatzversorgung: Startgutschriften rentennaher Versicherter mit berufsständischer Grundversorgung GG Art. 3 Abs. 1, ATV §§ 32, 33; VBL-Satzung §§ 78, 79; BetrAVD§18

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 7 · S. 389 bis 391

Dokument
160601
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
389 bis 391
Erschienen: 2015-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die unterschiedliche Berechnung der Startgutschriften für rentennahe Versicherte einerseits, rentenferne Versicherte andererseits ist auch für Versicherte mit berufsständischer Grundversorgung mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar; auch wenn die für Rentenferne vorgesehene Berechnung der anzurechnenden Rente nach dem Näherungsverfahren im Einzelfall zu günstigeren Ergebnissen führen kann als die für Rentennahe geltende Berechnung anhand der Beitragsleistungen an das Versorgungswerk, führt das nicht zu einer gleichheitswidrigen Benachteiligung der rentennahen Versicherten.

Schlagworte

GRUPPE GRUNDVERSORGUNG BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG RENTE THERAPIE RECHTSPRECHUNG NATUR PERSONEN ES HÖHE Zeitschrift für Tarifrecht München