CareLit Fachartikel
Zusatzversorgung: Startgutschriften rentennaher Versicherter mit berufsständischer Grundversorgung GG Art. 3 Abs. 1, ATV §§ 32, 33; VBL-Satzung §§ 78, 79; BetrAVD§18
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 7 · S. 389 bis 391
Dokument
160601
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die unterschiedliche Berechnung der Startgutschriften für rentennahe Versicherte einerseits, rentenferne Versicherte andererseits ist auch für Versicherte mit berufsständischer Grundversorgung mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar; auch wenn die für Rentenferne vorgesehene Berechnung der anzurechnenden Rente nach dem Näherungsverfahren im Einzelfall zu günstigeren Ergebnissen führen kann als die für Rentennahe geltende Berechnung anhand der Beitragsleistungen an das Versorgungswerk, führt das nicht zu einer gleichheitswidrigen Benachteiligung der rentennahen Versicherten.
Schlagworte
GRUPPE
GRUNDVERSORGUNG
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
RENTE
THERAPIE
Berechnung
Versicherte
Rentennahe
Rentenferne
Startgutschriften
Berufsständischer
Unterschiedliche
Einerseits
Andererseits
Vereinbar