CareLit Fachartikel

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall -Referenzzeitraum von 12 MonatenEFZG §3 Abs. 1, §4 Abs. 4; GG Art. 3; TVG §!; RTV Gebäudereinigung vom 28.6.2011 §6

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 7 · S. 398 bis 399

Dokument
160603
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
398 bis 399
Erschienen: 2015-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Kl. war im März 2014 insgesamt 29 Stunden arbeitsunfähig erkrankt. Die Bekl. leistete für diese Zeit Entgeltfortzahlung anhand des 12-monatigen Referenzzeitraums nach dem durchschnittlichen Stundenfaktor von € 9,05. Mit der Klage verlangt die Kl. die Differenz zum Stundenlohn 2014 von € 9,31- Vom Grundsatz der Fortzahlung des aktuellen Entgelts dürfe ebenso wenig abgewichen werden wie beim Urlaubsentgelt. Die tarifliche Regelung führe zu einer syste-matischen Verkürzung der Entgeltfortzahlung. Sie benachteilige die gewerblichen Arbeitnehmer gegenüber den Angestellten und ältere Arbeitnehmer mit längerer Betr…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITSZEIT RECHT TARIFVERTRAG ARCHIV Zeitschrift für Tarifrecht München