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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall -Referenzzeitraum von 12 MonatenEFZG §3 Abs. 1, §4 Abs. 4; GG Art. 3; TVG §!; RTV Gebäudereinigung vom 28.6.2011 §6

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 7 · S. 398 bis 399

Dokument
160603
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
398 bis 399
Erschienen: 2015-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Kl. war im März 2014 insgesamt 29 Stunden arbeitsunfähig erkrankt. Die Bekl. leistete für diese Zeit Entgeltfortzahlung anhand des 12-monatigen Referenzzeitraums nach dem durchschnittlichen Stundenfaktor von € 9,05. Mit der Klage verlangt die Kl. die Differenz zum Stundenlohn 2014 von € 9,31- Vom Grundsatz der Fortzahlung des aktuellen Entgelts dürfe ebenso wenig abgewichen werden wie beim Urlaubsentgelt. Die tarifliche Regelung führe zu einer syste-matischen Verkürzung der Entgeltfortzahlung. Sie benachteilige die gewerblichen Arbeitnehmer gegenüber den Angestellten und ältere Arbeitnehmer mit längerer Betr…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITSZEIT RECHT TARIFVERTRAG ARCHIV KRANKHEIT ZEIT HÖHE RECHTSPRECHUNG ES MENSCHEN RICHTLINIE ALTENPFLEGE WISSEN Zeitschrift für Tarifrecht