CareLit Fachartikel

Ambulante Zytostatika Haben die Krankenkassen die Falschen verklagt?

Porten, S.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 6 · S. 568 bis 573

Dokument
160628
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Porten, S.;
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 107
Seiten
568 bis 573
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Die Krankenkassen fordern die Rück-zahlung von Beträgen, die sie - so ihre Auffassung - gezahlt haben, ohne dass hierfür ein Rechtsgrund bestand. Als Anspruchsgrundlage kommt hierfür allein ein allgemeiner öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch in Betracht. Ein Anspruch aus § 812 BGB - wie er von einigen Krankenkassen geltend gemacht wird - tritt demgegenüber hinter den für das öffentlichrechtlich ausgestaltete Rechtsverhältnis der Parteien spezielleren öffentlichrechtlichen Erstattungsanspruch zurück. 31

Schlagworte

URTEIL BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUS RECHT VERTRAG LEISTUNGSABRECHNUNG ZYTOSTATIKA KRANKENHÄUSER PATIENTEN RISIKO ES HÖHE VERTRÄGE LEISTUNG SICHERHEIT APOTHEKEN