CareLit Fachartikel
Ambulante Zytostatika Haben die Krankenkassen die Falschen verklagt?
Porten, S.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 6 · S. 568 bis 573
Dokument
160628
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenkassen fordern die Rück-zahlung von Beträgen, die sie - so ihre Auffassung - gezahlt haben, ohne dass hierfür ein Rechtsgrund bestand. Als Anspruchsgrundlage kommt hierfür allein ein allgemeiner öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch in Betracht. Ein Anspruch aus § 812 BGB - wie er von einigen Krankenkassen geltend gemacht wird - tritt demgegenüber hinter den für das öffentlichrechtlich ausgestaltete Rechtsverhältnis der Parteien spezielleren öffentlichrechtlichen Erstattungsanspruch zurück. 31
Schlagworte
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENHAUS
RECHT
VERTRAG
LEISTUNGSABRECHNUNG
Krankenkassen
Hierfür
Erstattungsanspruch
Fordern
Rück-Zahlung
Beträgen
Auffassung
Gezahlt
Rechtsgrund
Bestand