CareLit Fachartikel
Ambulante Zytostatika Haben die Krankenkassen die Falschen verklagt?
Porten, S.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 6 · S. 568 bis 573
Dokument
160628
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenkassen fordern die Rück-zahlung von Beträgen, die sie - so ihre Auffassung - gezahlt haben, ohne dass hierfür ein Rechtsgrund bestand. Als Anspruchsgrundlage kommt hierfür allein ein allgemeiner öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch in Betracht. Ein Anspruch aus § 812 BGB - wie er von einigen Krankenkassen geltend gemacht wird - tritt demgegenüber hinter den für das öffentlichrechtlich ausgestaltete Rechtsverhältnis der Parteien spezielleren öffentlichrechtlichen Erstattungsanspruch zurück. 31
Schlagworte
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENHAUS
RECHT
VERTRAG
LEISTUNGSABRECHNUNG
ZYTOSTATIKA
KRANKENHÄUSER
PATIENTEN
RISIKO
ES
HÖHE
VERTRÄGE
LEISTUNG
SICHERHEIT
APOTHEKEN