CareLit Fachartikel

Ambulante Zytostatika Haben die Krankenkassen die Falschen verklagt?

Porten, S.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 6 · S. 568 bis 573

Dokument
160628
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Porten, S.;
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 107
Seiten
568 bis 573
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Die Krankenkassen fordern die Rück-zahlung von Beträgen, die sie - so ihre Auffassung - gezahlt haben, ohne dass hierfür ein Rechtsgrund bestand. Als Anspruchsgrundlage kommt hierfür allein ein allgemeiner öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch in Betracht. Ein Anspruch aus § 812 BGB - wie er von einigen Krankenkassen geltend gemacht wird - tritt demgegenüber hinter den für das öffentlichrechtlich ausgestaltete Rechtsverhältnis der Parteien spezielleren öffentlichrechtlichen Erstattungsanspruch zurück. 31

Schlagworte

URTEIL BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUS RECHT VERTRAG LEISTUNGSABRECHNUNG Krankenkassen Hierfür Erstattungsanspruch Fordern Rück-Zahlung Beträgen Auffassung Gezahlt Rechtsgrund Bestand