CareLit Fachartikel
Overhead-Kosten in der Drittmittelforschung - Zur Rechtfertigung nach dem Hochschulrecht und dem Beihilferecht der EU
Klement, L.; Sträter, B.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 7 · S. 329 bis 333
Dokument
160686
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pharmazeutische Unternehmen entwickeln Arzneimittel und müssen zum Nachweis von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit klinische Prüfungen durchführen, deren Anforderungen im europäischen Recht, insbesondere im Anhang der Richtlinie 2001/83/EG definiert sind. Dazu erlassene Guidelines der wissenschaftlichen Ausschüsse der europäischen Zulassungsbehörde - EMA — konkretisieren die Anforderungen für die jeweiligen Anwendungsgebiete der Arzneimittel.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
FORSCHUNG
RECHT
INDUSTRIE
KOSTEN
ARZNEIMITTEL
RICHTLINIE
DEUTSCHLAND
UNIVERSITÄTEN
ZULASSUNG
ROLLE
RECHTSANWÄLTE
FREUDE
ES
PATIENTEN
KRANKENBEHANDLUNG