CareLit Fachartikel

Overhead-Kosten in der Drittmittelforschung - Zur Rechtfertigung nach dem Hochschulrecht und dem Beihilferecht der EU

Klement, L.; Sträter, B.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 7 · S. 329 bis 333

Dokument
160686
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Klement, L.; Sträter, B.;
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
329 bis 333
Erschienen: 2015-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Pharmazeutische Unternehmen entwickeln Arzneimittel und müssen zum Nachweis von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit klinische Prüfungen durchführen, deren Anforderungen im europäischen Recht, insbesondere im Anhang der Richtlinie 2001/83/EG definiert sind. Dazu erlassene Guidelines der wissenschaftlichen Ausschüsse der europäischen Zulassungsbehörde - EMA — konkretisieren die Anforderungen für die jeweiligen Anwendungsgebiete der Arzneimittel.

Schlagworte

UNTERNEHMEN FORSCHUNG RECHT INDUSTRIE KOSTEN ARZNEIMITTEL RICHTLINIE DEUTSCHLAND UNIVERSITÄTEN ZULASSUNG ROLLE RECHTSANWÄLTE FREUDE ES PATIENTEN KRANKENBEHANDLUNG