Auskunftsanspruch über Wirkungsweise eines Arzneimittels AMG § 84a I Zum Auskunftsanspruch gemäß § 84a AMG. BGH, Urt v. 12. 05. 2015 - VI ZK 63/14
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 7 · S. 349 bis 353
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte ist Anbieterin von Generika und vertreibt das Arzneimittel „Allopurinol AbZ 300 mg, das den Wirkstoff Allopurinol enthält. Der Kläger behauptet, dieses Medikament von seinem Hausarzt verschrieben bekommen und infolge seiner Einnahme eine toxisch epidermale Nekrolyse mit Augen-und Schleimhautbeteiligung erlitten zu haben. Er nimmt die Beklagte deshalb auf Auskunft über sämtliche ihr bekannten Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, bekannt gewordenen Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Wechselwirkungen, soweit die Erkenntnisse das Stevens-Johnson-Syndrom und die toxisch epidermale Nekrolyse mi…