CareLit Fachartikel

Zum Schadensersatzanspruch wegen Nebenwirkungen eines Arzneimittels AMG S$ 84 II 1, 84a; ProdHaftG § 15; RL 85/374/ EWG Art. 7

Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 7 · S. 353 bis 359

Dokument
160691
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
353 bis 359
Erschienen: 2015-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Wer nach § 84a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AMG Auskunft begehrt, muss Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, die die Annahme begründen, dass ein Arzneimittel den Schaden verursacht hat. Diese Tatsachen müssen die Ursächlichkeit des Arzneimittels für den Schaden des Anwenders plausibel erscheinen lassen. Im Auskunftsverfahren muss nicht Beweis erhoben werden über Tatsachen, die den Inhalt des Auskunftsanspruchs betreffen und auf deren Kenntnis der Auskunftbegehrende zur Prüfung möglicher Ansprüche angewiesen ist.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL NEBENWIRKUNGEN RECHTSPRECHUNG RISIKO RICHTLINIE MANN SCHADENSERSATZ WISSENSCHAFT INSULIN INSULINE ES ZIELE FORSCHUNG GANG BERLIN HAND