Zur Zulässigkeit von Packunqsgrößen apothekenpf lichtiger Arzneimittel AMG §§ 28 II Nr. 4, 31; RL 2001/83/EG Art. 31
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 7 · S. 359 bis 364
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Packungsgröße von 20 Tabletten des Arzneimittels „W. E. 25 mg bleibt weiterhin zulässig und ist therapiegerecht. Es sind keine nennenswerten Risiken erkennbar, wenn das Arzneimittel für sieben Tage, statt nur für vier Tage eingenommen wird. Bei ärztlich kontrollierter Anwendung gibt es keine strikte Begrenzung der An-wendungsdauer. Auch in der Selbstmedikation ist die Packungsgröße noch therapiegerecht, weil ein begrenzter Rest in der Packung als Vorrat bei wiederkehrenden Schmerzzuständen zur Verfügung steht und eine sofortige Anwendung ermöglicht. Eine Verschleppung von Krankheiten ist bei der Kurzzeitanwe…