CareLit Fachartikel

Zur Zulässigkeit von Packunqsgrößen apothekenpf lichtiger Arzneimittel AMG §§ 28 II Nr. 4, 31; RL 2001/83/EG Art. 31

Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 7 · S. 359 bis 364

Dokument
160692
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
359 bis 364
Erschienen: 2015-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Packungsgröße von 20 Tabletten des Arzneimittels „W. E. 25 mg bleibt weiterhin zulässig und ist therapiegerecht. Es sind keine nennenswerten Risiken erkennbar, wenn das Arzneimittel für sieben Tage, statt nur für vier Tage eingenommen wird. Bei ärztlich kontrollierter Anwendung gibt es keine strikte Begrenzung der An-wendungsdauer. Auch in der Selbstmedikation ist die Packungsgröße noch therapiegerecht, weil ein begrenzter Rest in der Packung als Vorrat bei wiederkehrenden Schmerzzuständen zur Verfügung steht und eine sofortige Anwendung ermöglicht. Eine Verschleppung von Krankheiten ist bei der Kurzzeitanwe…

Schlagworte

ARZNEIMITTELSICHERHEIT ARZNEIMITTEL THERAPIE RECHTSPRECHUNG RISIKO DOSIERUNG TABLETTEN ES SELBSTMEDIKATION SCHREIBEN ZULASSUNG DICLOFENAC ZAHNSCHMERZEN HAND APOTHEKEN MENSCHEN