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Werbeverbot für zulassunqspflichtiqe Arzneimittel (Weihrauch-Extrakt-Kapseln)RL 2001/83/EG Art. 3 Nr. 1, Art. 3 Nr. 2

Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 7 · S. 371 bis 375

Dokument
160695
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
371 bis 375
Erschienen: 2015-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Stehen Art. 3 Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 2001/ 83/EG einer nationalen Vorschrift wie § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG entgegen, nach der ein Arzneimittel keiner Zulassung bedarf, das zur Anwendung bei Menschen bestimmt ist und auf Grund nachweislich häufiger ärztlicher oder zahnärztlicher Verschreibung in den wesentlichen Herstellungsschritten in einer Apotheke in einer Menge bis zu hundert abgabefertigen Packungen an einem Tag im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs hergestellt wird und zur Abgabe im Rahmen der bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis bestimmt ist?

Schlagworte

RICHTLINIE ARZNEIMITTEL APOTHEKE MARKETING HERSTELLUNG BUNDESGERICHTSHOF ZULASSUNG MENSCHEN PATIENTEN WEIHRAUCH KAPSELN WERBUNG APOTHEKEN SICHERHEIT EUROPA INTERNET