CareLit Fachartikel

Unzulässigkeit einer Rezeptsammelstelle im Eingangsbereich eines Supermarktes

Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 7 · S. 375 bis 378

Dokument
160696
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
375 bis 378
Erschienen: 2015-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Betreibt eine Apotheke eine Einrichtung zum Sammeln von Verschreibungen, so handelt es sich bei dieser Ein-richtung um eine Rezeptsammelstelle und nicht um eine sogenannte „Pick-Up-Stelle. Das Betreiben einer Rezeptsammelstelle ist nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die bestellten Medikamente nicht versandt werden, sondern vom Kunden entweder abgeholt werden können oder sonst von einem Boten ausgeliefert werden.

Schlagworte

APOTHEKE ARZNEIMITTEL ERLASS URTEIL EINRICHTUNG EMPFÄNGER APOTHEKEN REZEPTE RECHTSPRECHUNG ES HEILBERUFE PERSONEN NAMEN RICHTLINIE PATIENTEN APOTHEKER