CareLit Fachartikel

Zum Anspruch auf Zahlung der Jahressonderzahlung gemäß der Anlage 32 AVR-CaritasBGB§§ 305 ff.

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 7 · S. 458 bis 463

Dokument
160716
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
458 bis 463
Erschienen: 2015-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Landesarbeitsgericht hatte mithin die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Regelungen der Anlage 32 AVR-Caritas unwirksam sind. Dies wiederum setzt die Klärung der Rechtsfrage voraus, ob die streitgegenständlichen Regelungen einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und/oder gegen den Cleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GC darstellen.

Schlagworte

AVR MITARBEITER ARBEITNEHMER RECHT RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ES HÖHE KRANKENHÄUSER ARBEITSLEISTUNG KRANKENPFLEGE VERHALTEN BEURTEILUNG PERSONEN BERLIN