CareLit Fachartikel
Zum Anspruch auf Zahlung der Jahressonderzahlung gemäß der Anlage 32 AVR-CaritasBGB§§ 305 ff.
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 7 · S. 458 bis 463
Dokument
160716
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht hatte mithin die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Regelungen der Anlage 32 AVR-Caritas unwirksam sind. Dies wiederum setzt die Klärung der Rechtsfrage voraus, ob die streitgegenständlichen Regelungen einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und/oder gegen den Cleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GC darstellen.
Schlagworte
AVR
MITARBEITER
ARBEITNEHMER
RECHT
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
HÖHE
KRANKENHÄUSER
ARBEITSLEISTUNG
KRANKENPFLEGE
VERHALTEN
BEURTEILUNG
PERSONEN
BERLIN