CareLit Fachartikel

Zur Dienstplangestaltung in einem Universitätsklinikum

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 7 · S. 463 bis 470

Dokument
160717
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
463 bis 470
Erschienen: 2015-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Personalrat hat gemäß § 74 Abs. 1 Nr. 9 HPVG mitzubestimmen bzgl. des Beginns und des Endes der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Er soll hierdurch die Möglichkeit erhalten, die Interessen der Beschäftigten bei der Ausgestaltung der Lage der Arbeitszeit und somit auch spiegelbildlich der Gestaltung von deren Privatleben zu vertreten. Arbeitszeit in diesem Sinne ist diejenige Zeit, innerhalb derer der Beschäftigte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen soll. Hierunter fallen auch Zeiten des Bereit-schaftsdiensts und der Ruf…

Schlagworte

DIENSTPLAN PERSONALRAT MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG APOTHEKE ARBEITSZEIT KRANKENPFLEGE ZEIT ARBEITSLEISTUNG HAND SCHREIBEN ZYTOSTATIKA ES CHIRURGIE FAMILIE ARBEITSVERHÄLTNIS