Gute Beratung ist ein Gewinn
Fiß, T.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2015 · Heft 7 · S. 32 bis 36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beratung ist Kassenaufgabe. Die Beratung der Ärzte durch die Krankenkassen über wirtschaftliche Alternativen hat der Gesetzgeber auch ausdrücklich vorgesehen (Paragrafen 73a und 305a Sozialgesetzbuch V). Allerdings kommen die Kassen ihrer Aufgabe bisher in sehr unterschiedlichem Umfang nach. Um dem Arzt eine Orientierung hinsichtlich der wirtschaftlichen Verbesserung seines Verordnungsverhaltens zu geben, bietet die AOK bundesweit Beratungsgespräche an, die mit der eigens dafür entwickelten Software pharmPRO® umfassend auf den Bedarf des einzelnen Arztes zugeschnitten sind.