CareLit Fachartikel

Wer muss, wer darf Behandlungspflege leisten?

DITTER, A.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 8 · S. 32 bis 33

Dokument
160756
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
DITTER, A.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

DER ANSPRUCH AUF HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE BESTEHT AUCH IN EINRICHTUNGEN DER EINGLIEDERUNGSHILFE, ALLERDINGS MIT EINSCHRÄNKUNGEN: „EINFACHE BEHANDLUNGSPFLEGEN DURCH MITARBEITENDE DER EINRICHTUNG SIND „ZUMUTBAR. ABZUWARTEN BLEIBT, OB SICH DIESE RECHTSPRECHUNG AUCH AUF DIE VERSORGUNG AMBULANT BETREUTER WOHNGEMEINSCHAFTEN AUSWIRKEN WIRD.

Schlagworte

SPEZIELLE PFLEGE KRANKENPFLEGE RECHTSPRECHUNG EINRICHTUNG GERICHT WOHNGEMEINSCHAFT WOHNGEMEINSCHAFTEN ES SICHERHEIT ALTENPFLEGE INTERNET Häusliche Pflege Hannover