Die neue Grundlage der Pflegeversicherung
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 8 · S. 16 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das neue Verfahren erfasst nicht nur den „klassischen Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Neu ist, dass die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakten umfassend betrachtet werden. Das neue Begutachtungsassessment stellt damit den Menschen, seine Ressourcen und Fähigkeiten in den Mittelpunkt; erfasst werden damit in umfassender Weise personeller Unterstützungsbedarf und die konkreten individuellen Problemlagen von Pflegebedürftigen.