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Auch bei Vorsorgevollmacht besteht Cenehmigungspflicht

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 8 · S. 28 bis 29

Dokument
160765
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Sohn und Vorsorgebevollmächtigte einer Heimbewohnerin wandte sich gegen die Anordnung in § 1906 BGB, wonach auch für freiheitsentziehende Maßnahmen, in die ein Vorsorgebevollmächtigter einwilligt, die gerichtliche Genehmigung erforderlich ist. Dies beschneide das Selbstbestimmungsrccht aller Vollmachtgeber, die bewusst durch die Vollmachterteilung auf eine gerichtliche Genehmigung verzichten wollten. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. § 1906 BGB sei nicht verfassungswidrig.

Schlagworte

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