CareLit Fachartikel
Auch bei Vorsorgevollmacht besteht Cenehmigungspflicht
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 8 · S. 28 bis 29
Dokument
160765
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Sohn und Vorsorgebevollmächtigte einer Heimbewohnerin wandte sich gegen die Anordnung in § 1906 BGB, wonach auch für freiheitsentziehende Maßnahmen, in die ein Vorsorgebevollmächtigter einwilligt, die gerichtliche Genehmigung erforderlich ist. Dies beschneide das Selbstbestimmungsrccht aller Vollmachtgeber, die bewusst durch die Vollmachterteilung auf eine gerichtliche Genehmigung verzichten wollten. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. § 1906 BGB sei nicht verfassungswidrig.
Schlagworte
PATIENTENVERFUEGUNG
EINRICHTUNG
ANGEHÖRIGE
ALTENHEIM
WAHRNEHMUNG
EINWILLIGUNG
FREIHEIT
ES
FREUNDE
LEBEN
PRAXIS
SOFTWARE
MENSCHEN
LÖSUNGEN
EFFIZIENZ
Hannover