CareLit Fachartikel
GEMA und MPLC: Wann sind Gebühren fällig?
Haupt, S.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 8 · S. 30 bis 31
Dokument
160766
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Solange Senioren sich in den eigenen vier Wänden Filme etc. ansehen, ist das urheberrechtlich unproblematisch. In Altenheimen und stationären Pflegecinrichtungen ist das Ansehen von Filmen dagegen nicht mehr privat. Es erfordert einen Rechteerwerb, für den der Betreiber der Einrichtung verantwortlich ist.
Schlagworte
MUSIK
PRIVAT
BETREIBER
EINRICHTUNG
ÖFFENTLICH
VERTRAG
DEUTSCHLAND
FERNSEHEN
ES
RECHTSANWÄLTE
BERLIN
Altenheim
Hannover