CareLit Fachartikel

Wahlanfechtungsbefugnis der Geschäftsleitung der gemeinsamen Einrichtung

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 8 · S. 294 bis 297

Dokument
160811
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
294 bis 297
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Auf der Grundlage einer Entscheidung der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit hat die Antragstellerin die Wahl des Beteiligten angefochten und beantragt, festzustellen, dass die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Beteiligten nicht 15, sondern 11 betrage, hilfsweise die Wahl für ungültig zu erklären. Das Verwaltungsgericht hat die Anträge zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat die hiergegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen, mit der diese beantragt hat, die am 25.4.2012 in der Dienststelle der Agentur für Arbeit B. durchgeführte Wahl zum Personalrat für ungültig zu erklären. De…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG EINRICHTUNG KRANKENHAUSLEITUNG URTEIL GERICHT BUNDESGERICHTSHOF ARBEIT PERSONEN ARBEITSVERHÄLTNIS NAMEN RECHTSPRECHUNG WAHRNEHMUNG ARBEITSFÖRDERUNG BIER VERSTÄNDNIS ES