Zustimmungsverweigerung der Stufenvertretung bei Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des örtlichen Personalrats
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 8 · S. 299 bis 301
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligte legte dem Bezirkspersonalrat (Antragsteller) die Sache am 14.1.2013 unter der Nr. 191/19 mit der Bitte um Zustimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 a BPersVG vor. Der Antragsteller beschloss am 17.1.2013, seine Zustimmung zu verweigern, und leitete der Beteiligten seine schriftliche Begründung am 21.1.2013 zu. Darin heißt es unter anderem, die Stelle hätte ausgeschrieben werden müssen, was sich auch aus der Verwaltungsvorschrift HDA A 120 ergebe. Für ein Absehen von der Ausschreibung sei der Personalrat der Agentur für Arbeit und nicht derjenige des Jobcenters zuständig. Die beabsichtigte Maßnah…