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Zustimmungsverweigerung der Stufenvertretung bei Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des örtlichen Personalrats

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 8 · S. 299 bis 301

Dokument
160812
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
299 bis 301
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligte legte dem Bezirkspersonalrat (Antragsteller) die Sache am 14.1.2013 unter der Nr. 191/19 mit der Bitte um Zustimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 a BPersVG vor. Der Antragsteller beschloss am 17.1.2013, seine Zustimmung zu verweigern, und leitete der Beteiligten seine schriftliche Begründung am 21.1.2013 zu. Darin heißt es unter anderem, die Stelle hätte ausgeschrieben werden müssen, was sich auch aus der Verwaltungsvorschrift HDA A 120 ergebe. Für ein Absehen von der Ausschreibung sei der Personalrat der Agentur für Arbeit und nicht derjenige des Jobcenters zuständig. Die beabsichtigte Maßnah…

Schlagworte

BERLIN PERSONALRAT TÄTIGKEIT MITBESTIMMUNG PERSONALVERTRETUNG FRAU ARBEIT SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG ES FREIHEIT WAHRNEHMUNG Die Personalvertretung