CareLit Fachartikel

Stufenaufstieg von Oberärzten in Ent-geltgruppe III Stufe 3 TV-Ärzte/VKA

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 8 · S. 305 bis 307

Dokument
160814
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
305 bis 307
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die gemäß § 19 Abs. 1 Buchst, c TV-Ärzte/VKA erforderliche Laufzeit für den Aufstieg in die Stufe 3 der Entgeltgruppe III des TV-Ärzte/VKA von grundsätzlich sechs Jahren oberärztlicher Tätigkeit begann frühestens mit dem 1.8.2006. Vor dem 1.8.2006 zurückgelegte Beschäftigungszeiten sind auf die Stufenlaufzeit nicht anzurechnen. Die Stufe 2 konnte damit frühestens am 1.8.2009, die Stufe 3 am 1.8.2012 erreicht werden, wenn nicht der Arbeitgeber die Stufenlaufzeit gemäß §20 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte/VKA verkürzte oder eine Vorweggewährung von Stufen gemäß § 20 Abs. 5 TV-Ärzte/VKA erfolgte.

Schlagworte

TÄTIGKEIT ZEIT ARBEITGEBER VEREINIGUNG VERGÜTUNG WIRKUNG ARBEITSVERHÄLTNIS LEISTUNG RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN HÖHE BELOHNUNG Die Personalvertretung Berlin