CareLit Fachartikel

Kündigung wegen Äußerungen über einen Repräsentanten des Arbeitgebers im Wahlkampf

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 8 · S. 307 bis 313

Dokument
160815
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
307 bis 313
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen stellen eine erhebliche Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers i. S.v. §241 Abs. 2 BGB dar, die einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB bilden kann. Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über seinen Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen aufstellt, insbesondere dann, wenn die Erklärungen den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen.

Schlagworte

LANDKREIS KÜNDIGUNG RECHT ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG POLITIK ARBEIT ELEMENTE ZENSUS ARBEITSVERHÄLTNIS ES DIFFAMIERUNG VERSTÄNDNIS VERHALTEN LICHT BEURTEILUNG