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Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit (verneint), genesungswidrigen Verhaltens (bejaht) und Erforderlichkeit einer Abmahnu…

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 8 · S. 313 bis 319

Dokument
160816
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
313 bis 319
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Antragsteller ist der Kreisgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband A....... (im Folgenden: BRK-Kreisverband), der Beteiligte zu 1 ist hauptamtlicher Mitarbeiter des Kreisverbands, der Beteiligte zu 2 ist der dortige Personalrat. Der Beteiligte zu 1 ist im Jahre 1984 geboren, ledig und hat keine Unterhaltsverpflichtungen. Er war beim Kreisverband von 2004 bis 2005 als Zivildienstleistender und danach bis 2008 ehrenamtlich tätig. Seit dem 1.8.2008 ist er hauptberuflich im Bereich Rettungsdienst als Rettungssanitäter beschäftigt. Seit dem 17.5.2011 ist der Beteiligte zu 1 Mitglied des Beteil…

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITNEHMER ARBEITGEBER KRANKHEIT MITARBEITER ARBEIT SCHREIBEN SONNENSTICH HAND RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS VERHALTEN BETRUG ES ARBEITSPLATZ