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Belange psychisch Erkrankter beachten

Langschwert, I.; · Psych. Pflege heute, Stuttgart · 2015 · Heft 8 · S. 164

Dokument
160818
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Psych. Pflege heute, Stuttgart
Autor:innen
Langschwert, I.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 21
Seiten
164
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0949-1619

Zusammenfassung

Mit Bedauern stellen wir fest, dass in der öffentlichen Diskussion über die Reform der Pflegeversicherung regelmäßig die Demenzkranken, nicht aber alle psychisch kranken oder psychisch behinderten Menschen einbezogen werden. Ihre Behinderung ist zwar auf den ersten Blick nicht immer erkennbar. Sie betrifft aber das Han-deln, Wollen, Fühlen und den Antrieb. Die persönliche Dynamik ist eingeschränkt, die Aktivität beeinträchtigt oder übertrieben.

Schlagworte

DEPRESSION PFLEGEVERSICHERUNG REFORM KRANKE ANGEHÖRIGE BAYERN MENSCHEN SCHIZOPHRENIE BORDERLINE-PERSÖNLICHKEITSSTÖRUNG ELTERN GESCHWISTER KIND RENTEN FRAUEN MÄNNER ANGST