CareLit Fachartikel

Freiberuflich oder gewerblich?

BECK, K.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 7 · S. 12

Dokument
160893
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
BECK, K.;
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
12
Erschienen: 2015-07-31 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Eine freiberufliche Tätigkeit setzt zwingend voraus, dass die ausgeübte Tätigkeit einer der im Einkommensteuergesetz benannten Katalogberufe entspricht oder diesen sehr ähnlich ist. In die Beurteilung wird dabei auch der erforderliche Ausbildungsstand einbezogen. Daher sind die Berufe des Krankenpflegers, der Krankenschwester sowie des Altenpflegers mit dem im Gesetz genannten Krankengymnasten vergleichbar, während die Krankenpflegehelfer und die Altenpflegehelfer aufgrund der kürzeren Ausbildung nicht zu den anerkannten ähnlichen Berufen gehören.

Schlagworte

TÄTIGKEIT PFLEGEPERSONAL AMBULANTE PFLEGE PERSONAL PERSÖNLICHKEIT ALTENPFLEGEHELFER STEUERBEFREIUNG BEURTEILUNG AUSBILDUNGSSTAND BERUFE ES KRANKENPFLEGE KRANKHEIT ERNÄHRUNG PERSONEN EINKOMMENSTEUER