CareLit Fachartikel
Freiberuflich oder gewerblich?
BECK, K.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 7 · S. 12
Dokument
160893
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine freiberufliche Tätigkeit setzt zwingend voraus, dass die ausgeübte Tätigkeit einer der im Einkommensteuergesetz benannten Katalogberufe entspricht oder diesen sehr ähnlich ist. In die Beurteilung wird dabei auch der erforderliche Ausbildungsstand einbezogen. Daher sind die Berufe des Krankenpflegers, der Krankenschwester sowie des Altenpflegers mit dem im Gesetz genannten Krankengymnasten vergleichbar, während die Krankenpflegehelfer und die Altenpflegehelfer aufgrund der kürzeren Ausbildung nicht zu den anerkannten ähnlichen Berufen gehören.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
PFLEGEPERSONAL
AMBULANTE PFLEGE
PERSONAL
PERSÖNLICHKEIT
ALTENPFLEGEHELFER
STEUERBEFREIUNG
BEURTEILUNG
AUSBILDUNGSSTAND
BERUFE
ES
KRANKENPFLEGE
KRANKHEIT
ERNÄHRUNG
PERSONEN
EINKOMMENSTEUER