BESTEHTANSPRUCH AUF FORTBILDUNGSTAGE?
Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 8 · S. 89
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ich verstehe Ihre Verärgerung. Lei-der kann aber nicht alles, was unerfreulich ist, auch rechtlich angefochten werden. Bayern hat kein Bildungsgesetz, also gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. In Baden-Württemberg wurde zum Beispiel im März 2015 das Bildungsgesetz eingeführt. Dies beinhaltet, dass jeder Mitarbeiter jährlich fünf Tage Bildungsurlaub nehmen darf. Die Ärzte haben einen tarifvertraglichen Anspruch, der im TV-Ärzte geregelt ist. Die Pflege hat das nicht. Diese Ungleichbehandlung ist zwar unerfreulich, rechtlich aber aus sachlichen Gründen gerechtfertigt, weil der Marburger Bund hier offenbar mehr er…