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NACHTDIENST-WER LEGT DIE ANZAHL DER NÄCHTE FEST?

Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 9 · S. 87

Dokument
160986
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
87
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Europäische Richtlinien zur Nachtarbeit gibt es nicht. Maßgebend ist nationales Recht, also das Arbeitszeitgesetz. Wäre dies nicht europakonform, hätte schon längst Brüssel gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren zur Durchsetzung nicht umgesetzter europäischer Richtlinien eingeleitet.

Schlagworte

MITARBEITER LEBEN URTEIL ZEIT RECHT ARBEITGEBER VERSTÄNDNIS DEUTSCHLAND ARBEIT ES FAMILIE Die Schwester Der Pfleger Melsungen