CareLit Fachartikel
Fit für die Steuererklärung - Steuerwissen für freiberufliche Hebammen
Pietsch, M.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2015 · Heft 9 · S. 840 bis 844
Dokument
160992
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Abgabe der steuerlichen Betriebsanmeldung erhalten Sie eine Steuernummer, die Sie künftig auf Ihre Rechnungen schreiben müssen, und Sie werden unterrichtet, dass Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung im Folgejahr bis zum 31. Mai verpflichtet sind. Entschließen Sie sich, die Bearbeitung einer Steuerberaterin zu übertragen, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahrs.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
KOSTEN
HEBAMME
AUSGABEN
EINNAHMEN
INFORMATION
FRAUEN
MÄNNER
INTERNET
HÖHE
DENKEN
ARBEIT
GEBURTSHILFE
WAHRNEHMUNG
UNTERLAGEN
ZEIT