Weiterhin Ceriatriezulage für Altenpflegekräfte
Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 9 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf das Arbeitsverhältnis einer examinierten Al-tenpflegekraft findet der TV-L Anwendung. Der Arbeitgeber betreibt 65 Pflegeheime, vorwiegend in Baden-Würtlemberg. Die Zahlung der Geriatriezulage nach der Vorbemerkung Nr. 5 Abs.l c) der Entgeltordnung des TV-L veweigerte er den Pflegekräften. Er argumentierte, dass diese Zulage nur an Pflegekräfte in Krankenhäuser zu zahlen sei. Den Hinweis einer betroffenen Mitarbeiterin, dass der Tarifvertrag nicht zwischen Pflegekräflen in Krankenhäusern und stationären Altenpflegeeinrichtungen unterscheide, ließ der Arbeitgeber nicht gelten.