CareLit Fachartikel

Weiterhin Ceriatriezulage für Altenpflegekräfte

Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 9 · S. 30 bis 31

Dokument
161005
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.;
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Auf das Arbeitsverhältnis einer examinierten Al-tenpflegekraft findet der TV-L Anwendung. Der Arbeitgeber betreibt 65 Pflegeheime, vorwiegend in Baden-Würtlemberg. Die Zahlung der Geriatriezulage nach der Vorbemerkung Nr. 5 Abs.l c) der Entgeltordnung des TV-L veweigerte er den Pflegekräften. Er argumentierte, dass diese Zulage nur an Pflegekräfte in Krankenhäuser zu zahlen sei. Den Hinweis einer betroffenen Mitarbeiterin, dass der Tarifvertrag nicht zwischen Pflegekräflen in Krankenhäusern und stationären Altenpflegeeinrichtungen unterscheide, ließ der Arbeitgeber nicht gelten.

Schlagworte

ALTENPFLEGE ARBEITGEBER ARBEITSRECHT ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG AUFGABENSTELLUNG PFLEGEPERSONEN ARBEITSVERHÄLTNIS PFLEGEHEIME KRANKENHÄUSER HÖHE BERLIN MENSCHEN ES Altenheim Hannover