CareLit Fachartikel

Neue Verordnung ermöglicht flexibleren Personaleinsatz

Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 9 · S. 32 bis 35

Dokument
161006
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
32 bis 35
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Kernbotschaft der neuen Personalverordnung ist: Es bleibt bei der fachlich umstrittenen 50-Prozent-Fachkraftquote. Diese wird allerdings etwas flexibilisiert und zwar in zwei Richtungen: Zum einen können neben Pfiegefachkräften auch andere Fachkräfte eingesetzt werden wie Ergotherapeuten, HeilerziehungspÜeger, Pädagogen oder Sozialarbeiter. Auf diese Weise darf dann die Quote der Pflegefachkrälte unterschritten werden, sie soll aber nicht unter 40 Prozent fallen. Hier in der Absenkung der Pflegefachkraftquote liegt die Flexibilisierung in quantitativer Hinsicht.

Schlagworte

MANAGEMENT ALTENHEIM BADEN-WÜRTTEMBERG PFLEGEDIREKTOR HEIMPERSONALVERORDNUNG BAUPLANUNG ES DENKEN SOZIALARBEITER SOFTWARE TELEFON TELEFAX INTERNET DEINSTITUTIONALISIERUNG ROLLE PERSONALENTWICKLUNG