CareLit Fachartikel
Neue Verordnung ermöglicht flexibleren Personaleinsatz
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 9 · S. 32 bis 35
Dokument
161006
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kernbotschaft der neuen Personalverordnung ist: Es bleibt bei der fachlich umstrittenen 50-Prozent-Fachkraftquote. Diese wird allerdings etwas flexibilisiert und zwar in zwei Richtungen: Zum einen können neben Pfiegefachkräften auch andere Fachkräfte eingesetzt werden wie Ergotherapeuten, HeilerziehungspÜeger, Pädagogen oder Sozialarbeiter. Auf diese Weise darf dann die Quote der Pflegefachkrälte unterschritten werden, sie soll aber nicht unter 40 Prozent fallen. Hier in der Absenkung der Pflegefachkraftquote liegt die Flexibilisierung in quantitativer Hinsicht.
Schlagworte
MANAGEMENT
ALTENHEIM
BADEN-WÜRTTEMBERG
PFLEGEDIREKTOR
HEIMPERSONALVERORDNUNG
BAUPLANUNG
ES
DENKEN
SOZIALARBEITER
SOFTWARE
TELEFON
TELEFAX
INTERNET
DEINSTITUTIONALISIERUNG
ROLLE
PERSONALENTWICKLUNG