CareLit Fachartikel
Stellungnahme zur Kritik des UN-Fachausschusses zum deutschen Betreuungsrecht
Harm, U.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 8 · S. 135 bis 137
Dokument
161055
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Staatenbericht der Bundesregierung ist offenbar z. T. nicht verstanden worden. Die juristische Analyse des Betreuungsgerichtstages e.V. im Positionspapier „ Unterstützen und Vertreten vom 15.09.20141 stellt z.B. klar, dass die „gesetzliche Vertretung nur ein Instrument und Mittel ist, das der Unterstützung von betreuten Menschen dient und wegen der Maßgaben aus § 1901 BGB nicht zum Zwecke „ersetzender Entscheidungen genutzt werden darf. Damit ist das deutsche Betreuungsrecht im Wesentlichen mit der UN-Behindertenrechtskonvention im Einklang.
Schlagworte
RECHT
BETREUUNGSRECHT
ENTSCHEIDUNG
GESCHÄFTSFÄHIGKEIT
BEHINDERUNG
VORMUND
BUNDESREGIERUNG
MENSCHEN
VERSTÄNDNIS
PRAXIS
STIMME
BEURTEILUNG
SPRACHE
MENSCHENRECHTE
FREIHEIT
GESELLSCHAFTEN