CareLit Fachartikel

Stellungnahme zur Kritik des UN-Fachausschusses zum deutschen Betreuungsrecht

Harm, U.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 8 · S. 135 bis 137

Dokument
161055
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Harm, U.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
135 bis 137
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Der Staatenbericht der Bundesregierung ist offenbar z. T. nicht verstanden worden. Die juristische Analyse des Betreuungsgerichtstages e.V. im Positionspapier „ Unterstützen und Vertreten vom 15.09.20141 stellt z.B. klar, dass die „gesetzliche Vertretung nur ein Instrument und Mittel ist, das der Unterstützung von betreuten Menschen dient und wegen der Maßgaben aus § 1901 BGB nicht zum Zwecke „ersetzender Entscheidungen genutzt werden darf. Damit ist das deutsche Betreuungsrecht im Wesentlichen mit der UN-Behindertenrechtskonvention im Einklang.

Schlagworte

RECHT BETREUUNGSRECHT ENTSCHEIDUNG GESCHÄFTSFÄHIGKEIT BEHINDERUNG VORMUND BUNDESREGIERUNG MENSCHEN VERSTÄNDNIS PRAXIS STIMME BEURTEILUNG SPRACHE MENSCHENRECHTE FREIHEIT GESELLSCHAFTEN