CareLit Fachartikel

Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde - Und nun? BGT Mitte 2015: „Rolle rückwärts oder „Purzelbaum vorwärts

Ackermann, B.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 8 · S. 141 bis 144

Dokument
161057
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ackermann, B.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
141 bis 144
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Aber lösen wir mit einer Strukturreform die Grundprobleme? Der Staat schuldet seinen Bürgern Selbstbestimmung und Fürsorge. Die Probleme dieser Gratwanderung werden im Betreuungsrecht besonders deutlich, da es sehr abhängig ist von den Menschen, die es vor Ort und am Menschen umsetzen. Das „Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde ist die derzeitige Zwischenstation. Unter anderem formuliert und betont es die Aufgabe der Betreuungsbehörden, Alternativen im Bereich der anderen Hilfen zu finden, die genauso gut sind wie eine rechtliche Betreuung.

Schlagworte

BETREUUNG GESETZ BETREUUNGSRECHT ARBEITSGRUPPE BAYERN EVALUATION ROLLE GESCHICHTE MENSCHEN HAND PRAXIS FREIHEIT BERATUNG BERLIN PERSONALABBAU QUALITÄTSVERBESSERUNG