Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde - Und nun? BGT Mitte 2015: „Rolle rückwärts oder „Purzelbaum vorwärts
Ackermann, B.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 8 · S. 141 bis 144
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aber lösen wir mit einer Strukturreform die Grundprobleme? Der Staat schuldet seinen Bürgern Selbstbestimmung und Fürsorge. Die Probleme dieser Gratwanderung werden im Betreuungsrecht besonders deutlich, da es sehr abhängig ist von den Menschen, die es vor Ort und am Menschen umsetzen. Das „Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde ist die derzeitige Zwischenstation. Unter anderem formuliert und betont es die Aufgabe der Betreuungsbehörden, Alternativen im Bereich der anderen Hilfen zu finden, die genauso gut sind wie eine rechtliche Betreuung.