CareLit Fachartikel

Zum Schuldbeitritt § 14WBVG; §2 UKIaG Schlagworte: Wohnund Betreuungsvertrag; Unterlassungsanspruch

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 8 · S. 146 bis 149

Dokument
161058
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
146 bis 149
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Überlässt der Betreiber eines Senio-renheims interessierten Pflegegästen oder Dritten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Wohnund Betreuungsvertrags als Anlage zu einem vorformulierten Vertragsentwurfeine „Beitrittserklärung, in der sich ein Dritter als Beitretender verpflichtet, selbstständig und neben dem Pflegegast für dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag aufzukom-men, liegt hierin eine Zuwiderhandlung gegen § 14 Abs. 1 Satz 1 WBVG i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 10 UKIaG, wenn der Beitritt des Dritten im Wohnund Betreuungsvertrag nicht vereinbart ist.

Schlagworte

SICHERHEIT VERTRAG URTEIL VERBOT ANGEHÖRIGE ENTSCHEIDUNG Dritten Ukiag Wohnund Betreuungsvertrag Überlässt Betreiber Senio-Renheims Interessierten Pflegegästen Zusammenhang