CareLit Fachartikel
Zum Schuldbeitritt § 14WBVG; §2 UKIaG Schlagworte: Wohnund Betreuungsvertrag; Unterlassungsanspruch
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 8 · S. 146 bis 149
Dokument
161058
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Überlässt der Betreiber eines Senio-renheims interessierten Pflegegästen oder Dritten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Wohnund Betreuungsvertrags als Anlage zu einem vorformulierten Vertragsentwurfeine „Beitrittserklärung, in der sich ein Dritter als Beitretender verpflichtet, selbstständig und neben dem Pflegegast für dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag aufzukom-men, liegt hierin eine Zuwiderhandlung gegen § 14 Abs. 1 Satz 1 WBVG i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 10 UKIaG, wenn der Beitritt des Dritten im Wohnund Betreuungsvertrag nicht vereinbart ist.
Schlagworte
SICHERHEIT
VERTRAG
URTEIL
VERBOT
ANGEHÖRIGE
ENTSCHEIDUNG
WISSEN
VERSTÄNDNIS
LICHT
HÖHE
PERSONEN
WAHRSCHEINLICHKEIT
ES
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