Werbung für alkoholhaltige Getränke mit Hinweisen auf eine gesundheitsfördernde Wirkung (Bach-Blüten/RESCUE-Produkte) Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Art. 4 Abs. 3, Art. 10 Abs. 3,…
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 129 bis 133
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerinnen vertreiben nach ihrem Vortrag auf dem deutschen Markt ebenfalls Bach-Blüten-Produktc. Mit der Klage haben sie in erster Linie ein generelles Verbot des Vertriebs von Bach-Blüten-Produkten durch die Beklagte ohne arzneimittelrechtliche Zulassung oder Registrierung erstrebt. Außerdem haben sie sich gegen eine Vielzahl von Wcrbcaussagen sowie gegen den Marktauftritt der Beklagten mit den „RF.S-CUE-Produktcn mit der Begründung gewandt, die Beklagte werbe in wettbewerbswidriger Weise für alkoholhaltige Getränke mit Hinweisen auf eine gesundheitsfördernde oder gesundheitlich unbedenkliche Wirkung.